
Unsere
Transparenz
Rechtsform:
eingetragener Verein (VR-Nr. 410199, Amtsgericht Nordhausen)
Status:
gemeinnützig
Satzung:
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Verbandsgebiet:
Landkreis Nordhausen
Mitglieder:
250 (Stand 31.12.2021)
Anzahl der Mitarbeiter*innen:
180 − 89% Frauen & 11% Männer (Stand 31.12.2021)
Einrichtungen & Angebote:
7
Governance-Kodex:
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Vergütung:
Unsere Beschäftigten werden alle nach dem TV AWO Thüringen entlohnt.
Tarifvertrag gültig ab 01.01.2020 bzw. 01.01.2022 (agv-awo-thueringen.de)
Grundlage für die Vergütung unserer Geschäftsführung bildet der Governance-Kodex des AWO Bundesverbandes vom 05. Dezember 2020. Dies geschieht auf Basis der Fallgruppe 5 (Führung von 50 - 300 Beschäftigten, mit Wahrnehmung von Verbandsfunktionen) gemäß der AWO-Arbeitshilfe zur Vergütung von Geschäftsführungen. Diese gibt als Orientierungsrahmen vor, dass eine angemessene Vergütung zwischen unter 100.000 Euro liegt.
Der AWO Kreisverband Nordhausen e. V. ist ein gemeinnütziger Verband. Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit sind in §§ 52 ff. der Abgabenordnung geregelt. Der Verbandszweck dient nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken. Die Mittel werden für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
Die Gemeinnützigkeit des Kreisverbandes Nordhausen e. V. wird regelmäßig durch das Finanzamt überprüft.
Der letzte Bescheid stammt vom 04.01.2022 zur Körperschaftssteuer 2019 für alle Kapitalerträge, die bis zum 31.12. 2024 zufließen.
Die Steuernummer des AWO Kreisverbandes Nordhausen e. V. lautet 157/141/03676. Zuständig ist das Finanzamt Mühlhausen.